Landeshauptstadt Dresden
Geschichte der Oberlausitz
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Der Oberlausitzer Sechsstädtebund

Gründung des Oberlausitzer Sechsstädtebundes

Der aus dem Hause Luxemburg stammende König Johann von Böhmen, unter dem die Oberlausitz im Jahr 1319 wieder zum Königreich Böhmen gelangte, führte ein abenteuerliches, kriegerisches Leben, das viel Geld verschlang. Deshalb verkaufte oder verpfändete er viel von seinem Besitz, was dem Ansehen und der politischen und wirtschaftlichen Macht der Krone sehr abträglich war. Der Adel konnte deshalb sehr selbstherrlich auftreten. Recht und Gesetz verfielen im Lande und das Raubrittertum nahm überhand.

Am 21. August 1346 schlossen die Oberlausitzer Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Löbau, Kamenz und Lauban (heute das polnische Luban) einen Beistandspakt (ein Schutz- und Trutzbündnis), den Oberlausitzer Sechsstädtebund, um mit vereinter Kraft gegen die grassierende Straßenräuberei und das Raubrittertum vorzugehen und sich auch im Kampf gegen jede andere Art von Verbrechen gegenseitig zu unterstützen. Neben dem Schutz der Handelswege vor Räubern und Raubrittern diente dieser Landfriedensbund indirekt auch der Stärkung der politischen Macht der Patrizier und Städtebürger gegenüber dem Landesfürsten und dem Landadel. Jede Stadt stellte für jede andere eine Bündnisurkunde aus. Zur Ratifizierung der Verträge kam es allerdings erst im Jahr 1355, als Kaiser Karl IV. den Städtebund anerkannte und ihm das Fehmgericht zubilligte.

Vor allem in Frankreich förderte die Krone zu jener Zeit Städtebündnisse gegen den räuberischen Landadel. Auch Karl IV. (ab 1346 deutscher König, ab 1347 König von Böhmen, ab 1355 Kaiser) könnte den Oberlausitzer Städtebund nach diesem Vorbild selbst angeregt haben, um mit den durch Handwerk und Zolleinnahmen sehr vermögenden und deshalb auch politisch starken Städten eine wirksame Gegenmacht zum Adel seines Königreiches, der unter seinen Vorgängern recht verlottert war, zu installieren und gleichzeitig die sehr selbstbewussten Städte wirksamer unter Kontrolle zu halten.

Im Jahr 1355 kam Karl IV. persönlich in die Oberlausitz, um dem Städtebund die Vollmacht zur Zerstörung von Raubritterburgen und -festen in der Region zu erteilen. Dies war das Ende solcher Raubnester wie Tollenstein (1337), Oybin (1349), Rohnau, Landeskrone (1440 durch die Görlitzer zerstört), Karlsfried, Roll, Falkenstein, Falkenburg, Grafenstein, Schloss Kirschau (1352) und Schloss Kamenz (von der Stadt aufgekauft und 1430 zerstört). Die Städte verhinderten fortan auch den Neubau von Burgen und trugen auf vielerlei andere Weise Sorge für den Landfrieden (den sie aber nicht selten infolge ihrer rabiaten frühkapitalistischen Umtriebe selbst empfindlich störten).

Die Stadt Bautzen (Budissin) fungierte als geschäftsführender Vertreter aller Partner. Sie übte den Vorsitz und das Siegelungsrecht für alle anderen Städte aus, durfte also auch die Briefe an die Städte zuerst öffnen und auswerten (dieses Gewohnheitsrecht führte später zu einigem Streit im Bund). In Bautzen residierte auch der Landvogt (der Statthalter des böhmischen Königs). Außerdem befand sich hier das Bautzener Stift, dessen Probst von den Meißner Domherren gewählt wurde. Die kirchliche Verwaltung der Oberlausitz lag in den Händen des Bistums Meißen, das hier über große Besitzungen verfügte.

Die reiche und wehrhafte Stadt Görlitz vermochte sich im Städtebund viele Privilegien zu sichern. Im Streit um die politische Führungsrolle konnte sie sich aber nicht gegen das zentral gelegene altehrwürdige Bautzen durchsetzen.

Aus Angst vor dem aufrührerischen böhmischen und tschechischen Adel schloss sich auch die sehr reiche und wehrhafte Stadt Zittau, trotz ihrer langen eigenständigen Entwicklung, dem Bund der Oberlausitzer Städte an. Zittau besaß anfänglich eine eigene Vogtei. König Wenzel von Böhmen hob sie im Jahr 1412 auf, womit die Stadt nun ebenfalls dem in Bautzen residierenden Oberlausitzer Landvogt unterstand. Kirchenrechtlich war die Stadt nicht dem Bistum Meißen, sondern weiterhin der Prager Erzdiözese unterstellt (bis zur Reformation, die die politisch sehr eigenständige, vom Bürgertum dominierte Oberlausitz als eine der ersten Regionen Europas schon im Jahr 1521 einführte). Das zwischen 1365 und 1384 gebaute Kloster Oybin wurde vom Prager Bischof Wenzel geweiht.

Löbau, Kamenz und Lauban - kleine und weniger wohlhabende Städte - spielten eine eher untergeordnete Rolle im Städtebund. Doch gerade ihnen brachte der Bund erhebliche wirtschaftliche Vorteile und vor allem eine deutliche politische Aufwertung.

Die Städtetage wurden in der Conventsstadt Löbau und gelegentlich - oft als vorberatender Konvent - auch in Bernstadt oder Ostritz abgehalten. Dabei wurden z.B. Heerfahrten gegen Raubnester oder Aktionen gegen unbefugte Märkte beschlossen, Streitigkeiten über Handelsrouten geschlichtet (oder auch nur ausgetragen) sowie Steuerfragen und Städtestreitigkeiten behandelt. Die Städte waren durch Ratsdeputierte vertreten, die Ritterschaft entsandte Älteste. Bei Landesangelegenheiten war meist auch der Landvogt zugegen. Bautzen, Löbau und Kamenz bildeten zeitweise einen gemeinsamen Rat, Görlitz und Lauban ebenso, während Zittau meist allein auftrat. Die allgemeine Verkündung der Entscheidungen und Beschlüsse lag bei den Bautzner Vertretern.

Vor den gemeinsamen Beratungen der sechs Städte trafen sich die Vertreter Zittaus und Görlitz oft zu einem vorberatenden Konvent in Ostritz, insbesondere, um sich zu Steuerfragen abzusprechen. Die beiden wohlhabenden Städte waren steuerlich besonders stark belastet. Sie trugen meist auch die Reisekosten der in die Hauptstadt Prag entsandten Vertreter des Bundes, ebenso die erheblichen Kosten der Schmiergeldzahlungen an den Vogt, die königlichen Kämmerer und den König selbst.

Der gläserne Konventspokal, der etwa drei Flaschen Wein fasste, ist heute im Stadtmuseum Löbau zu besichtigen. Nicht immer war sein Inhalt bekömmlich. Im Jahr 1597 waren vier Todesopfer durch vergifteten Wein zu beklagen. Wahrscheinlich handelte es sich um ein Mordkomplott gegen die anwesenden Bürgermeister und anderen Beteiligten des Umtrunks.

Die Verträge zwischen den Mitgliedern des Sechsstädtebundes wurden im Laufe der Zeit durch weitere Abmachungen ergänzt. Diese betrafen z.B. die Kosten für Heerfahrten in städtischem oder königlichem Auftrag oder die Entrichtung von Abgaben an den König. Görlitz trug gewöhnlich ein Drittel der Abgabenlast, Bautzen und Lauban übernahmen ein weiteres Drittel (wobei die Hauptlast natürlich bei Bautzen lag), Zittau und Kamenz steuerten das restliche Drittel bei (von dem Zittau drei Viertel aufbrachte). Neben den städtischen Abgaben flossen noch die Abgaben des Landadels an die Krone.

Wenn es galt, die Steuerzahlungen mit immer neuen Taktiken zu verzögern, bewiesen die sonst sehr verstrittenen Städte einen großen Zusammenhalt. Ihre Abgeordnete verhandelten in Prag sehr zäh über die Höhe der Abgaben. Der Landvogt, der für das Eintreiben der landesherrlichen Steuern verantwortlich war, aber auch die königlichen Kämmerer durften sich nicht selten über beträchtliche Schmiergeldzahlungen freuen. Auch durch eine geschickte Gegenrechnung von Unkosten hielten die Städte ihre Steuerlast gering.

Zu den benachbarten Ländern, insbesondere zur Mark Meißen, verhielt sich der Städtebund sehr diplomatisch und konfliktvermeidend. Im Jahr 1381 kam es zu einem Streit mit der Mark Meißen wegen des Grenzverlaufs entlang des Flusses Pulsnitz, doch nach dem Landfriedensbündnis von 1398 ging es in den Beziehungen beider Länder dann wieder ruhig zu. Als die Mark Meißen im Jahr 1401 gegen den böhmischen König Wenzel in den Krieg zog, hielten sich die Oberlausitzer Städte geschickt aus dieser Angelegenheit heraus, um nicht gegen Meißen kämpfen zu müssen. Immer wieder unterstützten die Städte den Meißner Markgrafen bei Heerzügen gegen Raubnester wie z.B. im Elbsandsteingebirge. Im Jahr 1407 erneuerten sie das Landfriedensbündnis mit der Mark Meißen und dehnten es auf Pirna und Oschatz aus. Weitere Verträge folgten in den Jahren 1421 und 1429. Allerdings lehnten die Oberlausitzer Städte den Meißner Adligen Apel vom Vitztum selbst gegen den Befehl des Kaisers (Sigmund) als Landvogt ab. Soweit ging die Freundschaft mit den Meißnern dann doch nicht.

Gerichtsbarkeit

Die Obergerichtsbarkeit übte zunächst der Landvogt, also der Statthalter des böhmischen Königs im Kronland Oberlausitz aus. Er berief das Landgericht, das Voigtsding, für den Adel, die Stadtbürger und die Bauern ein (die Geistlichkeit dagegen unterstand dem Bistum Meißen bzw. im Falle von Zittau der Prager Erzdiözese). Später erlangte das Stadtbürgertum die Gerichtsbarkeit - zunächst für ihre Bürger, dann auch für die im Stadtumland lebenden Bauern.

Das Achtbündnis erlaubte den Oberlausitzer Städten, Verbrechen wie Raub, Mord und Überfall auch dann zu verfolgen und zu bestrafen, wenn sie auf offener Landstraße außerhalb des städtischen Territoriums stattfanden. Die Fehm-Acht ließ nun Verbrecher in der ganzen Oberlausitz geächtet und friedlos werden.

Die Stadt Bautzen durfte ab 1282 auch über die in ihrem Zuständigkeitsbereich lebenden Adligen richten, Löbau errang dieses Recht im Jahr 1329. Damit endete die Zeit der Landgerichte mit ihren adligen Schöppen, die den eigenen Stand natürlich besonders geschont hatten. Die städtischen "Krämer" richteten nun ohne Ansehen der Person - das Fehmgericht machte zwischen Adligen und Nicht-Adligen keinen Unterschied mehr.

Der Landadel, der es aus alter Zeit gewohnt war, die Gesetze nach Gutdünken auszulegen und sich anzueignen, was er begehrte und in seinem Herrschaftsgebiet erlangen konnte, widersetzte sich zäh der neuen städtischen Rechtssprechung, jedoch ohne Erfolg. Nach den alten Gerichtsunterlagen fielen unter anderem in Fehmacht: Heinrich von Wildenstein, Andreas Jerisch von Särchen, Böhm von Hennersdorf, Hans Schröter von Jauernick, Marguard von Schlieben und Albert von Frohburg. Bekannt ist auch, dass die Städte über Ruther, den Hauptmann von Hoyerswerda, ein Konvent abhielten und die Todesstrafe verhängten. Andererseits waren ehrbare Vertreter des Adels auch weiterhin als Fehmschöppen an den Fehmgerichten tätig.

Der Adelsstand

Der Adel der böhmischen Oberlausitz war meist deutscher Herkunft. Dieser Stand setzte sich aus drei Schichten von Lehnsträgern zusammen: Die angesehensten von ihnen hatten die "große Herrschaft" vom König verliehen bekommen - verbunden mit solchen Privilegien wie der Obergerichtsbarkeit und einer Befreiung von landesherrlichen Steuern. Die zweite Schicht bestand aus adligen Nachkommen der vorgenannten Lehnsträger. Schließlich zählten auch solche Bürger der freien Städte zum Landadel, die über nennenswerten Grundbesitz verfügten und im Kriegsfall Waffendienst für den König leisteten.

Als die Städte infolge ihrer wirtschaftlichen und politischen Macht auch die Obergerichtsbarkeit über die Ritterschaft an sich zogen, gerieten der Adel und die Städte in einen erbitterten Streit. Weil die Städte in ihrem vom Kaiser sanktionierten Krieg gegen Raubnester oft sehr rücksichtslos und eigennützig vorgingen und den Begriff "Raubritter" recht großzügig auslegten, stellten sie für den Landadel generell eine große wirtschaftliche, politische und militärische Bedrohung dar. So klagten z.B. im Jahr 1352 einige Oberlausitzer Adlige vor dem König, weil sie sich durch die Stadt Görlitz wirtschaftlich ruiniert sahen. König Sigmund verordnete im Jahr 1422 einige Ausgleichsmaßnahmen, trotzdem schwelte die Zwietracht zwischen der Ritterschaft und den Städten immer weiter.

Offene Kämpfe mit dem Adel vermochte der Sechsstädtebund durch geschickte Diplomatie und einen gewissen Interessenausgleich stets erfolgreich zu vermeiden. So wurden Adlige häufig als Schiedsrichter und Vermittler in Stadtangelegenheiten bestellt, während die Städte auch einmal bei Fehden der Ritterschaft vermittelten und im Kriegsfall sowie bei Überfällen Hilfe gewährten. Wohlhabende Vertreter des Adels sprangen gelegentlich auch als Kreditgeber für die Städte ein.

Der Landvogt

Schon zu der Zeit, als die Lausitzer Markgrafen nominell in der Oberlausitz herrschten, lagen die Regierungsgeschäfte faktisch in den Händen der auf der Bautzener Ortenburg sitzenden Landvögte.

Der Landvogt, der Statthalter des Königs, übte die oberste militärische, administrative und ritterliche Gewalt aus, war oberster Richter, zog die landesherrlichen Abgaben ein, organisierte die Beamtenbesoldung und fungierte im Kriegsfall als oberster Heerführer. Er schloss Bündnisse und Verträge für die Oberlausitz, bereiste die Städte oder berief ihre Vertreter zu Beratungen (meist nach Löbau) ein. Gelegentlich - auf Gesuch der Städte - nahm er auch an deren Konvent teil.

Der König verlieh das Amt des Landvogts meist als Gefälligkeit oder Entschädigung für Darlehen an böhmische oder schlesische Adlige.

Ab 1268 gab es zunächst einen Bautzner Landvogt, der im Bautzner Schloss residierte, einen Görlitzer Landvogt auf dem Görlitzer Vogtshof und einen Zittauer Landvogt im Haus des Königs. Letzterer erhielt 1357 die Burg Karlsfried an der Straße nach Böhmen als Sitz zugewiesen. Ab 1412 war die Bautzener Vogtei für die ganze Oberlausitz zuständig. Bei Abwesenheit des Landvogts gingen seine Befugnisse an einen Hauptmann oder einen Untervogt über.

Weil der Landvogt ohne das Zutun der Städte weder über ausreichende Einnahmen noch im Ernstfall über genügend Truppen hätte verfügen können, zeigte er sich den Städten gegenüber meist sehr gefällig und wohlwollend und vertrat sie zu ihrem Vorteil am böhmischen Hof.

Die großen Befugnisse ihres Amtes verführten die Landvögte nicht selten zum Amtsmissbrauch. Korruption und Schmiergeldzahlungen durch die Städte und den Adel waren an der Tagesordnung. Hatte ihnen der König das Amt als Gegenleistung für geliehenes Geld übertragen, dann mussten die Landvögte selber zusehen, wie sie ihr Geld durch das Amt wieder hereinholten. Dazu betätigte sich mancher von ihnen nachweislich sogar als Straßenräuber. Die Oberlausitzer Landvögte wechselten demzufolge auch recht häufig. So erhielt z.B. 1389 Tschaslaus von Penzig dieses Amt, 1401 Heinrich Pflug von Mühlheim, 1404 Herzog Bolko von Münsterberg, 1406 Otto von Kittlitz und 1410 Hinko Berka von der Duba.

Auseinandersetzungen zwischen dem Rat und den Zünften

Die Ratsherren-Geschlechter bestimmten die Stadtgeschicke, doch immer energischer drängten die Handwerker auf Mitsprache in städtischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Handwerker konnten zwar durch Grundbesitz und ein kaufmännisches Geschäft selbst ratsfähig werden, doch das war eher die Ausnahme.

Am Anfang des 15. Jahrhunderts eskalierte der Kampf der Zünfte um das Mitspracherecht in städtischen Angelegenheiten. In Bautzen, Görlitz und Zittau wurde er sogar blutig ausgetragen. So kam es im Jahr 1405 in Bautzen zu einer Rathausbesetzung, woraufhin die anderen Mitglieder des Bundes unter der Führung des Landvogts gegen die Stadt zogen und die Zünfte befriedeten. Im Jahr 1408 hielt König Wenzel strenges Gericht in Bautzen. Er ließ einen neuen Rat mit 14 Personen einberufen, dann etliche Todesurteile gegen frühere Ratsmitglieder verkünden und durch Enthauptung auf dem Marktplatz vollstrecken. Außerdem lastete er der Stadt hohe Strafsummen auf, zog einige Ratsdörfer ein und versagte der Stadt das Recht auf die eigene Ratskür (Stadtratswahl).

Nachdem König Wenzel in Bautzen gerichtet hatte, zog er nach Görlitz weiter. Auch dort waren im Jahr 1405 Streitigkeiten zwischen dem Rat und den Zünften ausgebrochen. Der Markgraf von Mähren, der die Konflikte im Auftrag des Königs schlichten sollte, war erfolglos geblieben. Schon vorher hatten die Zünfte vier Tuchmacher nach Prag geschickt, wo sie den Rat verklagen sollten. Die Gesandten wurden jedoch in Zittau abgefangen, nach Görlitz zurückgebracht und auf Befehl des Rates enthauptet. Beim Einzug von König Wenzel im Jahr 1408 herrschte jedoch plötzlich - sicher wegen des Bautzner Exempels - Eintracht zwischen dem Görlitzer Rat und den Zünften, sodass der König auf Strafmaßnahmen verzichtete.

Die in Zittau schon um 1360 ausgebrochenen Unruhen eskalierten 1405 und hielten trotz mehrerer Städtetage und dreier Enthauptungen bis 1418 an. Erst dann konnte der Rat wieder die Oberhand gewinnen.

Auch in Löbau und Kamenz kam es zu kleineren Unruhen. In Kamenz vermochte eine überwiegend aus Handwerkern bestehende Kommunalvertretung die Situation zu entschärfen und den städtischen Frieden zu sichern. Den im Jahr 1429 in Lauban zwischen dem Rat und den Zünften ausbrechenden Streit vermochte der Sechsstädtebund diplomatisch beizulegen.

Städtefehden, Bierkriege und andere Provinzpossen

Der wirtschaftliche Erfolg der Städte beruhte vor allem auf Privilegien, z.B. betreffs der Ausrichtung von Jahrmärkten und Salzmärkten, der Gerichtsbarkeit, der Kontrolle von Handelsstraßen und der Zolleinnahmen. Deshalb kam es gerade wegen dieser Angelegenheiten häufig zu Konflikten. Viel Streit gab es auch um die Bierbraurechte und den Biervertrieb.

In den Tuchmacherstädten Görlitz und Zittau spielte das Privileg der Waidniederlage, d.h. das Recht zum Einkauf und Handel von Farbstoffen für die Leineweberei (Waid: "deutscher Indigo"), eine besondere Rolle. König Johann von Böhmen verlieh das Privileg der Waidniederlage im Jahr 1339 an Görlitz - sehr zum Ärger von Löbau und Zittau. Die Tuchmacherstadt Zittau erwirkte im Jahr 1350 zumindest das Direkteinkaufsrecht, nicht aber das Handelsrecht und das Privileg der Waidabschätzung und -auslese.

Durch neue Handelswege, die eine Stadt umgingen, erfuhr das Stadtbürgertum Einbußen bei den Zoll- und sonstigen Einnahmen und eine Untergrabung ihrer Privilegien. Als die thüringischen Waidhändler Görlitz auf ihrer Fahrt nach Schlesien umgingen, um nicht erst lange mit der Waidabschätzung und -auslese, für die Görlitz das Privileg besaß, aufgehalten zu werden, und über Löbau-Zittau-Friedland-Seidenberg-Schönberg fuhren, klagte Görlitz bei König Johann von Böhmen, der daraufhin den Transport von Handelsware auf dieser Straße verbot. Die Görlitzer selber verhielten sich aber auch nicht besser. Sie nutzten für ihre Transporte nach Böhmen nicht die reguläre Straße Weißwasser-Zittau-Gabel-Prag, sondern umgingen Zittau über Friedland. Der König verbot nach entsprechenden Klagen auch diese Umgehung. Weil der Streit unvermindert weiterging, zitierte Kaiser Karl IV. die Streithähne im Jahr 1378 vor seinen Thron und verbot überhaupt jede Umgehung der Städte. König Wenzel dagegen erlaubte 1379 eine Umgehung von Görlitz zugunsten der schlesischen Städte Löwenberg, Bunzlau und Schweidnitz. Görlitz wollte sich dies aber nicht bieten lassen und zog im Jahr 1381 mit einer Streitmacht nach Bautzen, um dort den Verkehr auf der Umgehungsstraße zu blockieren. Zittau schritt mit Bewaffneten gegen diese Blockade ein. Nur mit Mühe und Not konnte der Landvogt diese Auseinandersetzung schlichten. Bei weiteren Verhandlungen im Jahr 1383 in Prag setzte sich die Entscheidung von König Wenzel durch. Die Stadt Görlitz fing trotzdem immer wieder Waidfuhren nach Schlesien ab, um sie über das eigene Stadtgebiet zu leiten und so ihre Vorrechte durchzusetzen. Die Besänftigung des Landvogts und der königlichen Räte kostete sie erhebliche Schmiergelder.

Auch in den Jahren 1408, 1410 und 1413 brach die Stadt Görlitz heftige Streitigkeiten wegen des Waidhandels, der Straßenprivilegien und der Zolleinnahmen vom Zaun. Während sie mit Bautzen wegen des Waidhandels verquer lag, verscherzte sie es sich mit Frankfurt an der Oder, Liegnitz und Breslau wegen ihres Zollwuchers.

Besonders übel trieben es die Görlitzer bei der Zerstörung des Städtchens Neuhaus an der Tschirne in der Görlitzer Heide, das sie für eine neue, Görlitz umgehende Straße zwischen der Niederlausitz und Schlesien verantwortlich machten. Die anderen Mitglieder des Sechsstädtebundes, die jede Beteilung an einer Strafaktion gegen Neuhaus verweigerten, weil dieses Städtchen ja kein Raubnest war, wurden von den Görlitzern überlistet. Diese forderten das Heeresaufgebot des Bundes unter Geheimhaltung des Zieles an und führten die Truppen vor die Tore des Städtchens, das sie dann abbrannten. Herzogin Agnes von Schweidnitz verklagte den Städtebund beim Kaiser, der 1.600 Schock Strafzahlung und den Wiederaufbau von Neuhaus anordnete. Als Anstifter dieser Aktion musste Görlitz alle Kosten alleine tragen.

Einen ähnlichen, aber erfolgreicheren Übergriff erlaubte sich Zittau. Als im Jahr 1368 das zum Kloster Marienthal gehörende Städtchen Ostritz ein Rathaus und eine Stadtmauer errichtete, sah die Stadt Zittau Konkurrenz heranwachsen, insbesondere hinsichtlich der Gerichtsbarkeit und der Vorrechte beim Bierausschank und beim Salzmarkt. Zittauer Bewaffnete und Handwerker zerstörten die neuen Ostritzer Bauwerke ungeachtet einer Sitzblockade der Äbtissin und ihrer Nonnen vor dem Rathaus. Zittau wurde daraufhin bei Kaiser Karl IV. verklagt, musste aber nur die Brotbänke auf dem Ostritzer Marktplatz wieder aufbauen. Ein Rathaus und eine Stadtmauer durften die Ostritzer nicht mehr errichten.

Das Bierbrauen und der Bierausschank gehörten zu den wichtigsten städtischen Gewerbezweigen. Ein ewiger Konfliktherd waren die Bierfuhren, d.h. die Vertriebs- und Ausschankrechte für eigenes Bier. Neben Klagen vor dem Landvogt und sogar vor dem König waren Gewaltakte gegen Bierfässer und Personen an der Tagesordnung wie es z.B. für die Jahre 1530, 1616, 1662 und 1707 bezeugt ist. Berühmt wurde der Bierkrieg, den Görlitz gegen die anderen fünf Städte und den Adel führte.

Das Zittauer Bier wurde bis Prag, Breslau, Halle und Wien "verfahren" (verschickt). Im Jahr 1414 bekam Zittau auch die Erlaubnis für die Bierfuhre nach Görlitz einschließlich Zollfreiheit eingeräumt. Die Stadt Görlitz hatte jedoch schon 1329 das Meilenrecht, d.h. das in einem bestimmten Umkreis geltende Vertriebsrecht für ihr Bier zugesprochen bekommen. Im Jahr 1488 verbot der Görlitzer Rat den Ausschank von anderem als Görlitzer Bier im Umkreis von 2 Meilen (etwa 15 km) um die Stadt zwischen Michaelis und Pfingsten. Gegen dieses Verbot klagten der Görlitzer Adel sowie die Städte Zittau, Kamenz und Lauban im Jahr 1489 beim Landvogt. Der König, der Görlitz begünstigte, ordnete lediglich die Verkleinerung der Sperrzone auf 1,5 Meilen (ca. 11,5 km) an. Die Görlitzer legten diese Zone natürlich recht freizügig aus. Die Zittauer wiederum belieferten weiterhin die Dörfer im Görlitzer Umland und sogar die Stadt selbst, bis dann 1491 die Bierfehde (der Bierkrieg) offen ausbrach:

Nach erfolglosen Drohbriefen griffen die Görlitzer zur Gewalt und zerstörten einige Ladungen guten Zittauer Bieres (die "Rosentaler Bierpfütze" am Läusehübel zwischen Hirschfelde und Ostritz soll an ein solches Ereignis erinnern). Die im Bündnis mit dem regionalen Adel und den Friedländern stehenden Zittauer erklärten den Görlitzern daraufhin im Jahr 1491 die offene Fehde. Ein kleiner Mann namens Krebs musste den Fehdebrief nach Görlitz bringen, wartete die Antwort des Görlitzer Rates aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht erst ab und verschwand wieder. Zur gleichen Zeit überfielen und plünderten die Zittauer und ihre Verbündeten das zu Görlitz gehörende Dorf Wendisch-Ossig und raubten eine bedeutende Anzahl von Pferden, Rindern und Schweinen. Möglicherweise unternahmen sie auch weitere Raubzüge nach Heidersdorf und Linda. Die Mobilmachung der Görlitzer kam zu spät. Letztere gingen aus Angst vor den böhmischen Verbündeten der Zittauer wohl auch nicht entschlossen genug vor. Der Landvogt forderte Zittau zum Frieden auf und brachte das Geschehen vor den König. Dieser entschied nach einem langen Prozess im Jahr 1497, dass Zittau 300 Taler Strafe zu zahlen sowie Schadenersatz zu leisten hat. Die Zittauer Abgesandten wurden in Prag in Geiselhaft genommen. Zittau stellte sich starrköpfig und wollte die Strafe nicht anerkennen, ja sogar den Sechsstädtebund verlassen. So legten die Städte Bautzen, Löbau, Kamenz und Lauban, um des lieben Friedens willen, das Geld für die Strafzahlung zusammen. Die wegen des Viehraubes als "Kühtreiber" beschimpften Zittauer und die wegen ihrer Ängstlichkeit vor den marodierenden Zittauern in Spottreimen als "Wendehüte" bezeichneten Görlitzer blieben sich auch nach dieser Fehde spinnefeind.

Die Oberlausitz in den Hussitenkriegen (1420-1438)

Der Rektor der Prager Universität Johannes (Jan) Hus (1369-1415), Reformator der böhmischen Kirche und Führer der nationalen Bewegung der Tschechen, wurde von der römisch-katholischen Kirche als Ketzer verurteilt und im Jahr 1415 auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Seine Anhänger, die Hussiten, die aus den gemäßigten Utraquisten (Kalixtinern; tschechischer Adel und Mittelstand) und den radikalen Taboriten (Bauern, Handwerker und Teile der tschechischen Ritterschaft um Feldherr Zizka von Trocnov) bestanden, nahmen den Kampf gegen die Kirche und den Landesherren auf. Im Jahr 1419 stürzten sie mehrere Richter und Ratsherren aus den Fenstern des Rathauses der Prager Neustadt. Über diesen "Fenstersturz zu Prag" regte sich König Wenzel von Böhmen so auf, dass er einen tödlichen Schlaganfall erlitt.

In die Nachfolge König Wenzels trat Kaiser Sigmund (seit 1378 Markgraf von Brandenburg, seit 1387 König von Ungarn, von 1410 bis 1437 römisch-deutscher Kaiser), ein Sohn Karls IV., ein. Der Oberlausitzer Sechsstädtebund versicherte dem Kaiser seine Unterstützung im Kampf gegen die Hussiten und zog sich so deren Hass zu. Im Jahr 1420 unternahm der Städtebund eine erste Heerfahrt nach Böhmen, im Jahr 1421 einen weiteren Feldzug, allerdings nur mit 220 Mann. Im selben Jahr schloss Landvogt Rumpold ein fünfjähriges Schutzbündnis mit dem Meißner Markgrafen. Wegen der Hussitengefahr legten beide Seiten ihre Grenzkonflikte bei.

Im Jahr 1422 überschritten die Hussiten erstmals die Oberlausitzer Grenze. Die Städte hatten inzwischen aufgerüstet und sich befestigt. Im Jahr 1424 zogen etwa 8.700 Hussiten unter Botzko von Podjebrad gegen Zittau. An der Burg Karlsfried auf dem Gabler Pass bescherten sie den Zittauern eine blutige Niederlage und zwangen den Hauptmann vom Karlsfried zur Aufgabe. Obwohl dieser sein Leben und das seiner Leute zugesichert bekam, erlitten dann einige Gefangene den Feuertod, während anderen die Nasen und Daumen abgeschnitten wurden. Die Burg Karlsfried brannte ab. Die Hussiten errichteten ihr Lager in Hartau bei Zittau, verwüsteten die Umgebung und zerstörten neben Hartau auch die Orte Olbersdorf und Grottau. Dann zogen sie, ohne einen Angriff auf Zittau zu wagen, wieder ab. Zittau beschwerte sich über die mangelnde Waffenhilfe des Städtebundes, aber die Zeit war wohl zu knapp für eine wirksame Hilfe gewesen. Görlitz hatte zumindest den ganzen Bund über die Gefahr informiert.

Den wenig später folgenden neuerlichen Hussitenangriffen erlagen die Städte Kamenz, Löbau und Lauban. Zittau wurde heftig angegriffen, konnte aber standhalten. Das waffenstarke Görlitz, das über etwa 270 Feuergeschütze verfügte, die 20 bis 60 cm große Steinkugeln verschossen (diese Waffentechnik hatte 1393 in der Oberlausitz Einzug gehalten), wurde nur einmal erfolglos angegriffen. Die Vorstädte brannten allerdings überall ab. Die Hussiten setzten Steinschleudern, Wurfmaschinen und Belagerungstürme ein. Mit gewaltigen Armbrüsten, die bis zu 400 m weit schossen, überschütteten sie die Städte mit Brandpfeilen, aber auch mit toten Ratten und Unrat, um Seuchen auszulösen (ein Fall von biologischer Kriegsführung).

Weil die Mobilisierung der Truppen zu langsam lief, sich der Bund ein stehendes Heer nicht leisten konnte oder wollte und der Landvogt als militärischer Führer weitgehend versagte, musste die Oberlausitz ihr Territorium bis auf die großen wehrfähigen Städte Görlitz und Zittau den plündernden und brandschatzenden Angreifern überlassen. In den Jahren 1427 und 1430 eilten zwar Truppen aus Schlesien und aus der Mark Meißen zu Hilfe, doch beim ersten Mal kamen sie zu spät und beim zweiten Mal waren sie trotz ihrer Übermacht zu feige, um die Hussiten tatsächlich anzugreifen.

Die Görlitzer sollen oft die Hilfe für andere Städte versagt oder bei ihrer Unterstützung mit Truppen, Geld und Lebensmittel recht eigennützig gehandelt haben. Zum Teil beruhen diese Anschuldigungen auf übler Nachrede durch die Zittauer, andererseits zeigte sich das wirtschaftlich so rege Städtebürgertum in politischen und militärischen Fragen tatsächlich meist unfähig, kurzsichtig und egoistisch. Erst bei der Befreiung Löbaus gegen Ende der Hussitenkriege soll wieder ein größerer Zusammenhalt zwischen den Städten bestanden haben.

Im Jahr 1427 überrannten bis zu 14.000 Hussiten Bunzlau und Löwenberg (Schlesien). Vor Zittau blieben sie erfolglos, doch Lauban konnten sie erobern. Wirklich besiegt wurden die Hussiten nur einmal: im Jahr 1428 bei Kratzau/Machendorf (Chrastava/Machnin) an der Neiße südlich von Zittau (heute in Tschechien).

Im Jahr 1429 fielen etwa 8.600 Hussiten in die Ober- und die Niederlausitz ein. 5.000 Mann waren in der West-Oberlausitz unterwegs. In diesem Jahr wurde Kamenz eingenommen und Bautzen stark beschossen. Zittau und Görlitz berannten die Hussiten wieder erfolglos. Auch 1430 blieben sie vor Görlitz ohne Erfolg, doch Wendisch-Ossig, Dittelsdorf, Burkersdorf, Dittersbach, Kiesdorf und Reichenbach fielen ihnen zum Opfer.

Im Jahr 1431 beschossen die Hussiten wieder Bautzen. Zittau griffen sie erfolglos an, konnten jedoch Löbau erobern.

Als 1432 etwa 10.000 Hussiten auf einem Feldzug nach Brandenburg unterwegs waren, sahen sich die Oberlausitzer Städte zu Friedensverhandlungen mit den Angreifern gezwungen. Nur Görlitz widersetzte sich dem vehement, konnte aber die fortlaufenden Kriegskosten nicht mehr tragen und erlitt den finanziellen Bankrott. Die Oberlausitz, die den Druck der Angreifer auf Brandenburg, Schlesien und die Mark Meißen wesentlich abfing, konnte den Hussitenkrieg zwar politisch überleben, war aber wirtschaftlich schwer angeschlagen.

Im Jahr 1433, in dem auch die in Kursachsen regierenden Wettiner Frieden mit den Hussiten schlossen, kam es auf dem Konzil zu Basel zu einem kirchlichen Ausgleich mit den "Ketzern". Die Hussitenkriege endeten im Jahr 1438 mit dem Sieg von Kurfürst Friedrich II. von Sachsen bei Brüx.

Reformation und Pönfall

Im Jahr 1517 veröffentlichte Martin Luther in Wittenberg, der damaligen kurfürstlich-sächsischen Residenz, seine 95 Thesen gegen den Ablasshandel (den Freikauf von Sünden) und leitete so die Reformation in Deutschland ein.

Die politisch sehr eigenständige, vom Städtebürgertum dominierte Oberlausitz bekannte sich schon im Jahr 1521 zur Reformation. Nur die Sorben, das Domstift Bautzen und die Klöster Marienstern, Marienthal und Lauban blieben hier - unter dem Einfluss der böhmischen Landesherrschaft - katholisch. Zittau hatte sich im Jahr 1521 vor allem durch das Wirken des Luther-Schülers Lorenz Heydenreich als erste Stadt der Oberlausitz für die neue Lehre ausgesprochen.

In der Oberlausitz konnten sich auch solche religiöse Strömungen wie der Calvinismus, die Täuferbewegung und die Mystik stellenweise noch lange halten. Jakob Böhme verfasste seine gegen die offizielle Landesreligion gerichteten Schriften ab 1612 in Görlitz.

Während die Reformation den Städten große wirtschaftliche Vorteile brachte, erfuhren die Baukunst, die Bildhauerei, die Malerei und die Dichtkunst der Oberlausitz einen deutlichen Niedergang, von dem sie sich im wesentlichen erst im Barockzeitalter erholten.

In der Zeit der Reformation und der deutschen Bauernkriege (1524) kam es auch in der Oberlausitz zu heftigen sozialen Unruhen und Aufständen (z.B. in Kamenz, Görlitz und Zittau).

Im Jahr 1547 verweigerte der inzwischen protestantische Sechsstädtebund dem (katholischen) Kaiser vor der Schlacht bei Mühlberg die Treue und zog sein 500 Mann starkes Heer zurück. In Prag saß man daraufhin über die Oberlausitzer Städte zu Gericht. Sie verloren bei diesem Pönfall (Straffall; lat. poenas = Strafe) die Hochgerichtsbarkeit und zahlreiche politische und wirtschaftliche Privilegien. Sie hatten 100.000 Gulden Buße zu zahlen und büßten die Ratsdörfer und andere im Zuge der Reformation enteigneten (säkularisierten) Güter ein. Die Ratswahlen standen ab jetzt unter landesherrlicher Kontrolle.

Mit den bisher genossenen politischen Freiheiten war es für die Oberlausitzer Städte nun erst einmal vorbei. Der Oberlausitzer Adel, der an diesem Geschehen nicht ganz unschuldig war, erlangte vorübergehend die Oberhand in der Region und trat nun - eine Adelsherrschaft nach polnischem Vorbild vor Augen - in einen Machtkampf mit der königlichen Landesherrschaft ein.


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